Bei einem Kaufoptionsschein erwerben Sie das Recht den Basiswert zu einem definierten Preis zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen. Dieses Recht werden Sie nur dann ausüben, wenn der Kurs des Basiswerts über dem Strike liegt. In diesem Fall können Sie den Basiswert zum Strike kaufen und diesen sofort wieder zu dem aktuell höheren Kurs an der Börse verkaufen. Notiert der Basiswert auf oder unter dem Strike, üben Sie den Optionsschein nicht aus. In diesem Fall verlieren Sie Ihr eingesetztes Investment.
Bei einem Verkaufsoptionsschein ist es genau umgekehrt. Hier erwerben Sie das Recht den Basiswert zu einem vorher festgesetzten Preis zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen zu können. Dieses Recht werden Sie nur dann ausüben wenn der Kurs des Basiswerts unter dem Strike liegt. In diesem Fall könnten Sie den Basiswert an der Börse kaufen und zu dem höheren Strike an den Emittenten verkaufen.
Anstelle der Lieferung des zugrundeliegenden Basiswerts erfolgt in der Praxis zumeist die Zahlung des Differenzbetrages (Cash Settlement) zwischen dem Kurs des Basiswertes am Ausübungstag und dem Strike.
Optionsscheine bieten dem Anleger die Möglichkeit überproportional von der Kursbewegung des Basiswerts zu profitieren. Dieser Hebeleffekt ergibt sich aus dem geringeren Kapitaleinsatz beim Kauf eines Optionsscheins gegenüber einem Direktinvestment.
Der Kurs eines Optionsscheins während der Laufzeit wird von folgenden Einflussgrößen bestimmt: