Tutorial: Nachrangige Anleihen


Was ist eine nachrangige Anleihe?

Nachrangigkeit bedeutet, dass ein Anleger einer nachrangigen Anleihe erst nach Bedienung aller nicht-nachrangigen Schuldtitel (z.B. Pfandbriefe, nicht nachrangige („normale“) Anleihen) bedient werden. Würde es also zur Liquidation des Emittenten kommen, würden zuerst alle nicht-nachrangigen Schuldtitel vollkommen ausbezahlt und danach erst würden nachrangige Anleihen bedient werden. Aufgrund dieses Risikos ist die Verzinsung von nachrangigen Anleihen höher als bei nicht-nachrangigen Anleihen.

Wie funktioniert eine nachrangige Anleihe?

Eine nachrangige Anleihe ist interessant für Sie, wenn Sie einen höheren Ertrag im Vergleich zu nicht-nachrangigen Anleihen erzielen möchten. Die Bonität des Emittenten, welcher nachrangige Anleihen begibt, ist essentiell. Die Tilgung erfolgt zu 100 % des Nennwerts, wenn keine vorzeitige Rückzahlung aufgrund rechtlicher bzw. steuerlicher Änderungen oder keine gesetzliche Verlustbeteiligungspflicht zuvor stattfindet. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung beträgt der Tilgungsbetrag ebenfalls 100 % des Nennwerts.

Die Verlustbeteiligungspflicht umfasst zukünftige Maßnahmen von Aufsichtsbehörden zur Stabilisierung von Banken in einer Krisensituation. Folgende mögliche Maßnahmen sind aus heutiger Sicht denkbar: Reduzierung des Nennwerts von (nachrangigen) Anleihen; Umwandlung von (nachrangigen) Anleihen in Eigenkapital (z B. Aktien); Übertragung von Werten in andere Gesellschaften. Die Verlustbeteiligungspflicht ist ein Teil der Diskussionen der Regulatoren (EU, Republik Österreich, FMA, Baseler Ausschuss zur Bankenaufsicht „Basel III“) hinsichtlich des Umgangs mit insolventen oder knapp vor Insolvenz stehenden Banken. Derzeit wird auf verschiedenen Ebenen an der genauen Ausgestaltung gearbeitet. Da die regulatorischen Änderungen derzeit noch offen sind, aber möglicherweise durch die oben beschriebenen Maßnahmen oder noch weitreichender in die Rechte und Pflichten der Anleger eingreifen, wird dieses Risiko für den Anleger mit einer höheren Verzinsung als bei nicht nachrangigen Anleihen abgegolten.

Ihr Nutzen

Bei nachrangigen Anleihe können Sie mit wohlbedachtem Kapitaleinsatz höhere Erträge durch überdurchschnittliche Zinsen erreichen. Sie sind bereit, Ihr Kapital längerfristig anzulegen.

Ihre Vorteile

  • Aufgrund der Ausgestaltung von nachrangigen Anleihen, wird das mögliche Risiko mit einer höheren Verzinsung als bei nicht-nachrangigen Anleihen abgegolten.
  • Die Kapitalrückzahlung erfolgt zu 100 % des Nennwerts am Laufzeitende, sofern keine vorzeitige Rückzahlung aufgrund rechtlicher bzw. steuerlicher Änderungen oder keine gesetzliche Verlustbeteiligungspflicht zuvor stattfindet.
  • Die Kapitalrückzahlung erfolgt zu 100 % des Nennwerts auch bei einer vorzeitigen Rückzahlung aufgrund rechtlicher bzw. steuerlicher Änderungen, sofern keine gesetzliche Verlustbeteiligungspflicht zuvor stattfindet.

Zu beachtende Risiken

  • Die 100 % Kapitalrückzahlung gilt nur am Laufzeitende, sofern keine vorzeitige Rückzahlung aufgrund rechtlicher bzw. steuerlicher Änderungen oder keine gesetzliche Verlustbeteiligungspflicht zuvor stattfindet.
  • Änderungen des Zinsniveaus und der Bonität des Emittenten können zu Kursschwankungen und Kapitalverlusten bei Verkauf vor Laufzeitende führen.
  • Es kann zu einer möglichen gesetzlichen Verlustbeteiligungspflicht für Anleger kommen, aufgrund zukünftiger rechtsverbindlicher Vorschriften (zum Emissionszeitpunkt noch nicht bekannt).
  • Im Insolvenzfall des Emittenten wird der Anleger erst bedient, wenn alle nicht-nachrangigen Schuldtitel vollkommen ausbezahlt wurden.
  • Nachrangige Anleihen sind von keinerlei Einlagensicherungssystem gedeckt. Sie sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Erste Group Bank AG ggfs. nicht imstande sein wird, ihren Verpflichtungen aus dem Wertpapier im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung (bail-in Regime) nachzukommen. Aufgrund der Nachrangigkeit der Verpflichtungen der Erste Group Bank AG aus dem Wertpapier werden die Forderungen der Gläubiger aus dem Wertpapier im Falle der Insolvenz der Erste Group Bank AG erst dann bedient, wenn sämtliche Forderungen von nicht-nachrangigen Gläubigern der Erste Group Bank AG erfüllt wurden. Die Ansprüche der Gläubiger aus dem Wertpapier können nicht gegen Ansprüche der Erste Group Bank AG aufgerechnet werden. Es besteht die Möglichkeit eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals.

Wie verhält sich eine nachrangige Anleihe bei

... steigendem Zinsniveau?
Bei einer fix verzinsten Anleihe reduzieren sich die Kurse der am Markt befindlichen Anleihen mit niedrigerem Zinssatz.
Variabel verzinste Anleihen werden regelmäßig an einen Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR) angepasst. Somit erhöht sich der Kupon bei einem steigenden Zinsniveau. Der Kurs von variabel verzinsten Anleihen bewegt sich in der Regel um 100 %.

... gleichbleibendem Zinsniveau?
Bei einem gleichbleibenden allgemeinen Zinsniveau verändert sich weder der Kurs noch der Kupon von Anleihen (vorausgesetzt andere Parameter, wie die Bonität des Emittenten, bleiben stabil).

... fallendem Zinsniveau?
Der Kurs von Anleihen mit einem fixen Zinssatz gewinnt bei fallendem Zinsniveau an Wert.
Bei Anleihen mit variabler Verzinsung wirken sich fallende Zinsen negativ aus. Da bei diesen Papieren der Zinssatz regelmäßig an einen Referenzzinssatz angepasst wird, verringert sich der Kupon mit fallendem Zinsniveau. Der Kurs von variabel verzinsten Anleihen bewegt sich in der Regel um 100 %.