Anleihen sind aus Sicht des Anlegers sogenannte Forderungswertpapiere und können von unterschiedlichen Emittenten begeben werden (z.B. Banken, Staaten, Unternehmen, Wohnbaubanken, supranationale Einrichtungen wie Weltbank). Prinzipiell unterscheiden sich Anleihen hinsichtlich der Bonität des Emittenten, dem Rang, dem Kupon, sowie der Währung und Laufzeit.
Die Bonität gibt Auskunft über die Ausfallswahrscheinlichkeit eines Schuldners. Die Höhe der Verzinsung einer Anleihe hängt u. a. von der Bonitätseinschätzung ab. Je höher der Kupon, umso höher die Ausfallswahrscheinlichkeit.
Bezüglich des Rangs unterscheiden wir fundierte Anleihen (Pfand- und Kommunalbriefe), nicht fundierte („normale“) Anleihen und nachrangige Anleihen. Die Verbindlichkeiten aus normalen Anleihen gelten als direkt, unbedingt und nicht-nachrangig (englisch auch senior debt genannt). Im Fall einer Insolvenz werden diese erstrangig, also vor allen anderen Gläubigern aus der Konkursmasse bedient.