1. Verbotene Fahrstreifen sind durch besondere Verkehrszeichen gekennzeichnet.
  2. Fahrradwege sind Fahrradfahrern vorbehalten.
  3. Bürgersteige sind Fußgängern vorbehalten.
  4. Busspuren sind Bussen der öffentlichen Linienverkehrsdienste vorbehalten.
  5. Eine rote Ampel in Kreuzform bedeutet, dass der Fahrstreifen gesperrt ist.

Bußgelder: