Dem öffentlichen Verkehr vorbehaltener Fahrstreifen

Darf auch von Taxis und bevorrechtigten Fahrzeugen benutzt werden. Andere Fahrzeuge dürfen vorbehaltene Fahrstreifen nur zum Vorbeifahren stehender Fahrzeuge oder von Hindernissen, zum Überholen, Abbiegen und Wenden oder zur Einfahrt in eine andere Straße benutzen, wenn dies durch ein Verkehrszeichen oder eine Straßenmarkierung gestattet ist.

Radweg

Bevorrechtigte Fahrzeuge dürfen den Radweg benutzen. Andere Fahrzeuge dürfen Radwege nur zum Vorbeifahren stehender Fahrzeuge oder von Hindernissen, zum Überholen, Abbiegen und Wenden oder zur Einfahrt in eine andere Straße benutzen, wenn dies durch ein Verkehrszeichen oder eine Straßenmarkierung gestattet ist.