Blutalkoholgrenzwerte [g/l]

0,5 g/l

Fahrer allgemein (über 1,1 g/l gilt als Straftat; bei 0,5–1,0 g/l wird ein Bußgeld verhängt)

0,0 g/l

Fahranfänger (weniger als zwei Jahre Fahrpraxis und noch keine 21 Jahre alt)

0,0 g/l

Berufskraftfahrer (können bei Verstößen entlassen werden)