- Verbotene Fahrstreifen sind durch besondere Verkehrszeichen gekennzeichnet.
- Fahrradwege sind Fahrradfahrern vorbehalten.
- Bürgersteige sind Fußgängern vorbehalten.
- Busspuren sind Bussen der öffentlichen Linienverkehrsdienste vorbehalten.
- Der Seitenstreifen darf nur dann befahren werden, wenn dies ausdrücklich gestattet ist, z. B. durch ein Verkehrszeichen.
- Eine rote Ampel in Kreuzform bedeutet, dass der Fahrstreifen gesperrt ist.
Bußgelder:
- Fahren mit einem Kfz auf einem Bürgersteig: 100 CHF
- Fahren mit einem Kfz auf Straßenbahngleisen: 60 CHF
- Fahren mit einem Kfz auf einer Busspur: 60 CHF
- Fahren mit einem Kfz auf einem Radweg: 100 CHF