Blutalkoholgrenzwerte [g/l]

0,5 g/l

Fahrer allgemein

0,2 g/l

Fahranfänger (weniger als 3 Jahre Fahrpraxis), Moped- und Motorradfahrer sowie Fahrer von Dreirad- und allen Arten von Vierradfahrzeugen

0,2 g/l

Berufskraftfahrer (Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen oder mit mehr als 9 Sitzplätzen, Taxifahrer, Fahrer von Fahrzeugen, die Gefahrgut befördern)