• Wenn der innere Fahrstreifen einer Straße mit Mittelstreifen als Fahrspur für bevorrechtigte Fahrzeuge gekennzeichnet ist, darf er nur von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs, (außer fahrerlosen Fahrzeugen), Pferdetaxis (Karozzin), Fahrrädern, Motorrädern, Feuerwehrfahrzeugen, Krankenwagen, Rettungsfahrzeugen und anderen bevorrechtigten Dienstfahrzeugen benutzt werden.
  • Ein Fahrstreifen für bevorrechtigte Fahrzeuge wird durch ein Schild angegeben, das anzeigt, welche Fahrzeuge den Fahrstreifen zu welcher Zeit benutzen dürfen.
  • Personen, die ein nicht oben angegebenes Fahrzeug lenken, dürfen einen solchen Fahrstreifen nur im Notfall benutzen.