Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind Pflicht. Kinderrückhaltesysteme sind nicht vorgeschrieben für Kinder über 12 Jahre und größer als 1,50 m.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  1. Personen mit einer besonderen ärztlichen Bescheinigung; für Auslandsreisen können Fahrgäste bei den Orts- oder Kantonalbehörden eine ärztliche Bescheinigung gemäß der Richtlinie 91/671/EWG in ihrer geänderten Fassung erhalten
  2. Lieferfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren
  3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit
  4. Betriebspersonal im öffentlichen Verkehr (z. B. Busse, Straßenbahnen)