Tagfahrlicht Pflicht für Motorräder und Mopeds
Pflicht für alle anderen Fahrzeuge im Winter (Winterzeit), nicht aber zur Sommerzeit
Sicherheitsausrüstung für Autos Verbandskasten
Warndreieck
Sicherheitsweste
Ersatzlampen (außer in Autos mit Xenon-, Neon- oder LED-Lampen)
Winterausrüstung Vom 15. November bis zum 15. April ist auf Hauptstraßen unabhängig von den Witterungsbedingungen Winterausrüstung vorgeschrieben.
Alle Kraftfahrzeuge unter 3,5 t müssen auf allen Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alternativ können sie mit Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgerüstet sein, wenn im Fahrzeug Schneeketten für den Einsatz auf den Antriebsrädern bereitliegen.
Busse und Lastkraftwagen müssen entweder Schneeketten oder Winterreifen auf den Antriebsrädern benutzen.
Auf anderen Straßen sind bei winterlichen Bedingungen – bei schnee- oder eisbedeckter Straße – Winterreifen (oder Schneeketten) vorgeschrieben.
Busse und Lastkraftwagen müssen entweder Schneeketten oder Winterreifen auf den Antriebsrädern benutzen.
Spikesreifen sind nicht erlaubt.
Sicherheitsausrüstung für Radfahrer Sicherheitsweste (nachts oder bei schlechter Sicht)