Busspuren dürfen von allen Fahrzeugen benutzt werden, die dafür bestimmt sind, mehr als 8 Fahrgäste (mit Ausnahme des Fahrers) zu befördern. Radfahrer – und manchmal auch Taxis und zweirädrige Kraftfahrzeuge – dürfen Busspuren normalerweise jederzeit benutzen. Andere Fahrzeuge dürfen Busspuren während deren Betriebszeiten nicht benutzen, außer zum Be- und Entladen, und das auch nur, wenn es nicht durch Verkehrszeichen entlang der Busspur untersagt ist.
Busspuren sind normalerweise durch ein Verkehrszeichen ausgeschildert, auf dem die Betriebszeiten und zugelassenen Fahrzeuge angegeben sind. Ohne Verkehrsschild oder ohne Angabe von Betriebszeiten ist davon auszugehen, dass die Busspur rund um die Uhr in Betrieb ist.
Einige Busspuren sind Bussen des Nahverkehrs vorbehalten, was bedeutet, dass etwa Reisebusse sie nicht benutzen dürfen. Dies ist normalerweise ausgeschildert.
Beispiele:
Busspur für Busse im Nahverkehr, Fahrräder und Taxis. Betriebszeiten sind nicht angegeben.
Busspur für alle Busdienste und Fahrräder. Betriebszeiten sind angegeben.
Busspur für alle Busdienste, zweirädrige Kraftfahrzeuge (ohne Beiwagen), Fahrräder und Taxis. Betriebszeiten sind angegeben.
Lastkraftwagen mit einem Gewicht über 7,5 t dürfen den rechten Fahrstreifen einer mindestens dreispurigen Autobahn nicht benutzen.
Radfahrstreifen sind durch Straßenmarkierungen und Verkehrszeichen angegeben. Kraftfahrer dürfen auf einem Radfahrstreifen, der mit einer durchgezogenen weißen Linie abgetrennt ist, während der dafür angegebenen Betriebszeiten nicht fahren oder parken. Kraftfahrer sollten auch nicht auf einem Radfahrstreifen fahren oder parken, der mit einer unterbrochenen weißen Linie abgetrennt ist, außer wenn dies unvermeidlich ist. Kraftfahrer dürfen nicht auf einem Radfahrstreifen parken, auf dem das Anhalten eingeschränkt ist.
Fahrstreifen für Fahrgemeinschaften sehen normalerweise wie eine Busspur aus, sind durch eine durchgezogene weiße Linie abgetrennt und auf der Fahrbahn in regelmäßigen Abständen mit „2+ lane“ markiert. Sie sind mit dem Bild eines „2+“-Autos ausgeschildert.
Fahrstreifen können bestimmten Arten von Fahrzeugen vorbehalten sein; diese Beschränkungen können zeitweilig oder ständig gelten. Betriebszeiten und zugelassene Fahrzeugarten sind auf Verkehrsschildern angegeben. Das Fahren auf solchen Fahrstreifen ist während deren Betriebszeiten verboten, sofern aus den Verkehrszeichen nicht hervorgeht, dass das betreffende Fahrzeug dort zugelassen ist.