Blutalkoholgrenzwerte [g/l]

0,5 g/l

Fahrer allgemein

0,3 g/l

Fahranfänger (Fahrer, die seit weniger als zwei Jahren einen Führerschein besitzen)

0,3 g/l

Berufskraftfahrer (Berufskraftfahrer, Fahrer von Notdienstwagen, Fahrer, die gefährliche Güter befördern oder Fahrer von Sondertransporten)