Vorbehaltene Fahrstreifen (Fahrstreifen „A“) dürfen nur von öffentlichen Verkehrsdiensten, Fahrrädern und Mopeds benutzt werden.

Wenn sie mit dem Wort „TAKSI“ gekennzeichnet sind, dürfen die Fahrstreifen auch von Taxis benutzt werden.

Wenn sie mit dem Symbol „4+“ gekennzeichnet sind, dürfen die Fahrstreifen auch von Pkw mit vier oder mehr Personen benutzt werden.

Wenn sie mit dem Symbol für Elektrofahrzeuge gekennzeichnet sind, dürfen die Fahrstreifen auch von Elektrofahrzeugen benutzt werden.