Radfahrer

50

Radfahrer müssen vorhandene Radwege oder Radstreifen benutzen, wenn sie für die Richtung, in die sie fahren oder abbiegen möchten, ausgewiesen sind. Das Fahren auf der Straße neben einem anderen Fahrrad oder Moped ist ausnahmsweise gestattet, wenn es andere Straßenbenutzer nicht behindert oder die Straßenverkehrssicherheit anderweitig beeinträchtigt.

Radfahrer dürfen ausnahmsweise Bürgersteige oder Fußwege benutzen, wenn

Radfahrer, die einen Bürgersteig oder Fußweg benutzen, müssen langsam und sehr vorsichtig fahren und Fußgängern Vorrang einräumen.

Radfahrer dürfen nicht

In einigen Städten und Gemeinden gibt es aufgeweitete Radaufstellstreifen und Radstreifen in Gegenrichtung.

Manchmal gibt es auch gemeinsame Fuß- und Radwege. Radfahrer, die diese benutzen, müssen besondere Vorsicht walten lassen und Fußgängern Vorrang gewähren.

Fußgänger

5050

Fußgänger müssen Bürgersteige oder Fußwege, wenn vorhanden, und andernfalls den Seitenstreifen oder das Bankett benutzen. Ist kein Seitenstreifen/Bankett vorhanden oder ist er/es zeitweilig nicht benutzbar, dürfen Fußgänger die Straße benutzen, solange sie möglichst nahe am Straßenrand und in deutlichem Abstand von sich nähernden Fahrzeugen bleiben.

Fußgänger auf dem Seitenstreifen/Bankett oder der Straße müssen auf der linken Seite der Straße gehen.

Fußgänger dürfen Radwege benutzen, wenn weder ein Bürgersteig noch ein Seitenstreifen/Bankett vorhanden ist oder diese unbenutzbar sind. Abgesehen von behinderten Personen müssen Fußgänger auf einem Radweg Radfahrern Vorrang einräumen.

Fußwege/Fußgängerzonen

50

Fußwege/Fußgängerzonen sind ausdrücklich Fußgängern vorbehalten, und jeglicher Fahrzeugverkehr ist verboten.

Wohngebiete

50

In ausgewiesenen Wohngebieten haben Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugen; sie dürfen die volle Breite der Straße benutzen und sie an beliebiger Stelle überqueren. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Straße ohne Begleitung Erwachsener benutzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 20 km/h.

Fahrstreifen für den öffentlichen Verkehr

50

Bestimmte Fahrstreifen sind öffentlichen Verkehrsdiensten vorbehalten.

Autobahnfahrstreifen

Fahren, anhalten oder parken auf dem Seitenstreifen ist nur bei einer Panne erlaubt.