Fahrer allgemein Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis.
Fahranfänger Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis.
Berufskraftfahrer Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis.