• Rot- und Gelblicht gleichzeitig kündigen das bevorstehende Umspringen auf Grünlicht an, doch sie gelten weiterhin als Rotlicht.
  • Grünlicht gibt an, dass die Fahrzeuge geradeaus fahren oder nach rechts oder links abbiegen dürfen.
  • Gelblicht kündigt das bevorstehende Umspringen auf Rotlicht an und gilt bereits als Rotlicht.