Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 90

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 90

Autobahnen/Schnellstraßen

  • Sommerzeit – 110 km/h auf Straßen mit zwei Richtungsfahrbahnen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 90

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 90

Autobahnen/Schnellstraßen

  • Sommerzeit – 110 km/h auf Straßen mit zwei Richtungsfahrbahnen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 90

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 90

Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 90

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 90

Autobahnen/Schnellstraßen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 90

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 90

Autobahnen/Schnellstraßen