Wenn eine Straße, eine Fahrspur, ein Fahrstreifen oder eine Gasse für bestimmte Fahrzeuge vorgesehen ist, besteht für diese Fahrzeuge Benutzungspflicht.

Ein dem öffentlichen Linienverkehr vorbehaltener Fahrstreifen darf nur von diesem benutzt werden.

Langsame Fahrzeuge müssen außer beim Abbiegen oder Wenden auf dem rechten Fahrstreifen fahren.

Wenn ein Fahrstreifen durch ein Verkehrsschild für langsame Fahrzeuge vorgesehen ist, müssen diese Fahrzeuge ihn benutzen.

Es ist generell verboten, auf dem Seitenstreifen einer Autobahn zu fahren.