Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Innerhalb geschlossener Ortschaften

  • 30 km/h – in verkehrsberuhigten Bereichen
  • 10 km/h – in Fußgängerzonen, in denen Fahrzeugverkehr zugelassen ist

Speed 90

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 130Speed 110

Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Innerhalb geschlossener Ortschaften

  • 30 km/h – in verkehrsberuhigten Bereichen
  • 10 km/h – in Fußgängerzonen, in denen Fahrzeugverkehr zugelassen ist

Speed 90

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 130Speed 110

Autobahnen/Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Innerhalb geschlossener Ortschaften

  • 30 km/h – in verkehrsberuhigten Bereichen
  • 10 km/h – in Fußgängerzonen, in denen Fahrzeugverkehr zugelassen ist

Speed 90

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 100

Autobahnen/Schnellstraßen

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Innerhalb geschlossener Ortschaften

  • 30 km/h – in verkehrsberuhigten Bereichen
  • 10 km/h – in Fußgängerzonen, in denen Fahrzeugverkehr zugelassen ist

Speed 80

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 80Speed 90

Autobahnen/Schnellstraßen

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 80

Außerhalb geschlossener Ortschaften

  • 50 km/h für Busse des öffentlichen Nahverkehrs
  • 60 km/h wenn Fahrgäste im Bus stehen
  • 70 km/h für Gelenkbusse

Speed 80Speed 100

Autobahnen/Schnellstraßen

  • 80 km/h für Gelenkbusse
  • 100 km/h für Busse ohne Anhänger, die für diese Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind