Fahrstreifen für Fußgänger, Radfahrer, Reiter und landwirtschaftliche Fahrzeuge

Vorbehaltene Fahrstreifen dürfen nur von den Verkehrsteilnehmern benutzt werden, die auf Verkehrszeichen dargestellt sind, z. B.:

50

Radfahrer

50

Auf Straßen, auf denen das Rad fahren erlaubt ist, dürfen Radfahrer die gesamte Breite des Fahrstreifens auf einspurigen Straßen, und die gesamte Breite des rechten Fahrstreifens auf zweispurigen Straßen benutzen.
Kraftfahrzeuge dürfen auf Radwegen fahren, sie dürfen jedoch NICHT:

Fußgängerzonen

Fußgängerzonen sind normalerweise Fußgängern vorbehalten.

Wenn entsprechend angegeben, dürfen Fußgängerzonen auch von Lieferwagen, Taxis, die Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen, sowie Radfahrern benutzt werden.

Kraftfahrzeuglenker müssen im Schritttempo fahren und Fußgängern Platz machen.

Radfahrer müssen absteigen, wenn die Fußgängerdichte zu hoch ist, um problemlos zu fahren.

Spielstraßen

In Spielstraßen ist Spielen auf der gesamten Breite der Straße erlaubt. Lediglich Anwohner und Garagenbesitzer, Sonderfahrzeuge, Rollschuhfahrer, Roller und Radfahrer sind zugelassen.

Radfahrer müssen bei Bedarf absteigen. Kraftfahrzeuglenker müssen im Schritttempo fahren und Fußgängern Platz machen.

Fahrstreifen für öffentliche Verkehrsdienste

Einige Fahrstreifen sind dem öffentlichen Linienverkehrsdienst vorbehalten.

Busspur

Angabe eines Fahrstreifens, der den öffentlichen Linienverkehrsdiensten vorbehalten ist.

Autobahnen

Fahren, anhalten oder parken auf dem Seitenstreifen (rechts der weißen Linie, die die Straße begrenzt) ist nicht erlaubt.

Typische Verkehrszeichen

Typische Verbotszeichen:

Für alle Fahrzeuge gesperrt.

In beiden Richtungen für alle Fahrzeuge gesperrt.

Für Kraftfahrzeuge mit mehr als zwei Rädern und Motorräder mit Beiwagen gesperrt.

Für Geländefahrzeuge mit vier Rädern, offener Karosserie, Lenker ähnlich dem eines Mopeds und einem Sattel (Quad) gesperrt.

Für Motorräder gesperrt.

Für Mopeds gesperrt.

Für Radfahrer gesperrt.

Für alle Fahrzeuge gesperrt.

Für Reiter gesperrt.

Für Schubkarren gesperrt.

Für Fußgänger gesperrt.

Für Fahrzeuge gesperrt, die schwerer sind als das angegebene Höchstgewicht.

Für Busse gesperrt.

Für alle Lieferfahrzeuge gesperrt.

Für gefährliche Güter befördernde Fahrzeuge gesperrt.

Für Fahrzeuge gesperrt, die gefährliche, entzündbare oder explosive Ladung befördern.

Für Fahrzeuge gesperrt, die gefährliche, wassergefährdende Güter befördern.

Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen (einschließlich Ladung) gesperrt, die die angegebene Länge überschreiten.

Für Fahrzeuge (einschließlich Ladung) gesperrt, die die angegebene Breite überschreiten

Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen (einschließlich Ladung) gesperrt, die die angegebene Höhe überschreiten.

Abbiegen in die angegebene Richtung verboten.