Fahrräder (Pflicht für Radfahrer unter 16 Jahrenfür Radfahrer ab 16 Jahren empfohlen innerhalb geschlossener Ortschaften und Pflicht außerhalb)
Mopeds (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Motorräder mit/ohne Beiwagen (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)