Blutalkoholgrenzwerte [g/l]

0,2 g/l

Fahrer allgemein

0,2 g/l

Fahranfänger

0,2 g/l

Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrern ist der Alkoholgenuss während der Arbeitszeit und innerhalb von 8 Stunden vor deren Beginn verboten.