Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50Speed 60

Innerhalb geschlossener Ortschaften

  • 50 km/h (5 – 23 Uhr)
  • 60 km/h (23 – 5 Uhr)
20

20 km/h in Wohngebieten

Speed 90

Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen

Speed 100

Einspurige Schnellstraßen und Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je RichtungMit einem Kind unter 7 Jahren als Passagier gelten für Krafträder (auch mit Anhänger), Quads und Mopeds folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: 40 km/h

Speed 120Speed 140

Autobahnen//zweispurige Schnellstraßen

  • Schnellstraßen: 120 km/h
  • Autobahn: 140 km/h; 100 km/h auf Straßen mit einer Richtungsfahrbahn (Schnellstraße) Kein Eintrag für Vierradfahrzeuge

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50Speed 60

Innerhalb geschlossener Ortschaften

  • 50 km/h (5 – 23 Uhr)
  • 60 km/h (23 – 5 Uhr)
20

20 km/h in Wohngebieten

Speed 90

Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen

Speed 100

Einspurige Schnellstraßen und Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung

Speed 120Speed 140

Autobahnen//zweispurige Schnellstraßen

  • Schnellstraßen: 120 km/h
  • Autobahn: 140 km/h; 100 km/h auf Straßen mit einer Richtungsfahrbahn (Schnellstraße)

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50Speed 60

Innerhalb geschlossener Ortschaften

  • 50 km/h (5 – 11 Uhr morgens)
  • 60 km/h (23 – 5 Uhr)
20

20 km/h in Wohngebieten

Speed 70

Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen

Speed 80

Autobahnen und Schnellstraßen sowie Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50Speed 60

Innerhalb geschlossener Ortschaften

  • 50 km/h (5 – 23 Uhr)
  • 60 km/h (23 – 5 Uhr)
20

20 km/h in Wohngebieten

Speed 70

Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen

Speed 80

Autobahnen und Schnellstraßen sowie Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50Speed 60

Innerhalb geschlossener Ortschaften

  • 50 km/h (5 – 23 Uhr)
  • 60 km/h (23 – 5 Uhr)
20

20 km/h in Wohngebieten

Speed 70

Außerhalb geschlossener Ortschaften/sonstige Straßen

Speed 80

Autobahnen und Schnellstraßen sowie Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung

Speed 100

Autobahnen und Schnellstraßen für Busse mit besonderer technischer Ausrüstung