Innerhalb geschlossener Ortschaften
20 km/h in Wohngebieten
30 km/h in der Nähe einer Schule oder in Fahrradstraßen
Außerhalb geschlossener OrtschaftenStraße mit zwei Richtungsfahrbahnen
Autobahnen/SchnellstraßenStraße mit zwei Richtungsfahrbahnen
Innerhalb geschlossener Ortschaften
20 km/h in Wohngebieten
30 km/h in der Nähe einer Schule oder in Fahrradstraßen
Außerhalb geschlossener OrtschaftenStraße mit zwei Richtungsfahrbahnen
Autobahnen/SchnellstraßenStraße mit zwei Richtungsfahrbahnen
Innerhalb geschlossener Ortschaften
20 km/h in Wohngebieten
30 km/h in der Nähe einer Schule oder in Fahrradstraßen
Außerhalb geschlossener OrtschaftenStraße mit zwei Richtungsfahrbahnen
Autobahnen/SchnellstraßenStraße mit zwei Richtungsfahrbahnen
Innerhalb geschlossener Ortschaften
20 km/h in Wohngebieten
30 km/h in der Nähe einer Schule oder in Fahrradstraßen
Außerhalb geschlossener OrtschaftenStraße mit zwei Richtungsfahrbahnen
Autobahnen/SchnellstraßenStraße mit zwei Richtungsfahrbahnen
Auf anderen Straßen ist die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge über 7,5 t auf 60 km/h beschränkt.
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30 km/h in der Nähe einer Schule oder in Fahrradstraßen
Außerhalb geschlossener OrtschaftenStraße mit zwei Richtungsfahrbahnen
Autobahnen/SchnellstraßenStraße mit zwei Richtungsfahrbahnen