Motorräder
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 45Speed 90

Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ohne festes Bankett oder mit schmalem festen Bankett (<1,5 m)

  • 90 km/h für Motorräder; 80 km/h bei Beförderung gefährlicher Güter
  • 45 km/h für Mopeds, dreirädrige und leichte vierrädrige Fahrzeuge

Speed 45Speed 100

Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit festem Bankett (>1,5 m) oder mit zwei Richtungsfahrbahnen

  • 100 km/h für Motorräder; 90 km/h bei Beförderung gefährlicher Güter
  • 45 km/h für Mopeds, dreirädrige und leichte vierrädrige Fahrzeuge

Speed 120

Autobahnen/Schnellstraßen

  • 120 km/h für Motorräder; 110 km/h bei Beförderung gefährlicher Güter Verbot für
  • Mopeds, dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge auf Autobahnen bzw. Schnellstraßen

Personenkraftwagen und Lieferwagen
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Innerhalb geschlossener Ortschaften

  • 40 km/h bei Beförderung gefährlicher Güter

Speed 70Speed 100

Landstraßen ohne festes Bankett oder mit schmalem festen Bankett (<1,5 m)

  • 90 km/h für Pkw
  • 80 km/h für leichte Lieferwagen (von Pkw abgeleitete Lieferwagen) und Mehrzweckfahrzeuge
  • 70 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
  • 70 km/h für Pkw und leichte Lieferwagen mit Anhänger
  • Bei Beförderung gefährlicher Güter gilt für jede Fahrzeugklasse eine um 10 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeit.

Speed 80Speed 100

Landstraßen mit festem, mindestens 1,5 m breiten Bankett oder zwei oder mehreren Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung

  • 100 km/h für Pkw
  • 90 km/h für leichte Lieferwagen (von Pkw abgeleitete Lieferwagen) und Mehrzweckfahrzeuge
  • 80 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
  • 80 km/h für Pkw und leichte Lieferwagen mit Anhänger
  • Bei Beförderung gefährlicher Güter gilt für jede Fahrzeugklasse eine um 10 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeit.

Speed 90Speed 120

Autobahnen/Schnellstraßen

  • 120 km/h für Pkw
  • 100 km/h für leichte Lieferwagen (von Pkw abgeleitete Lieferwagen) und Mehrzweckfahrzeuge
  • 90 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
  • 90 km/h für Pkw und leichte Lieferwagen mit Anhänger bis zu 750 kg (Klasse O1)
  • Bei Beförderung gefährlicher Güter gilt für jede Fahrzeugklasse eine um 10 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeit.

Personenkraftwagen und Lieferwagen mit Anhänger
Fahrzeuge unter 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften

  • Bei Beförderung gefährlicher Güter gilt für jede Fahrzeugklasse eine um 10 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeit.

Speed 70

Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ohne festes Bankett oder mit schmalem festen Bankett (<1,5 m)

  • Bei Beförderung gefährlicher Güter gilt für jede Fahrzeugklasse eine um 10 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeit.

Speed 80

Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit festem Bankett (>1,5 m) oder mit zwei Richtungsfahrbahnen

  • Bei Beförderung gefährlicher Güter gilt für jede Fahrzeugklasse eine um 10 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeit.

Speed 80Speed 90

Autobahnen/Schnellstraßen

  • Bei Beförderung gefährlicher Güter gilt für jede Fahrzeugklasse eine um 10 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeit.

Lastkraftwagen
über 3,5 t

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften

  • Bei Beförderung gefährlicher Güter gilt für jede Fahrzeugklasse eine um 10 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeit.

Speed 70

Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ohne festes Bankett oder mit schmalem festen Bankett (<1,5 m)

  • Bei Beförderung gefährlicher Güter gilt für jede Fahrzeugklasse eine um 10 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeit.

Speed 80

Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit festem Bankett (>1,5 m) oder mit zwei Richtungsfahrbahnen

  • Bei Beförderung gefährlicher Güter gilt für jede Fahrzeugklasse eine um 10 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeit.

Speed 80

Autobahnen/Schnellstraßen

  • Bei Beförderung gefährlicher Güter gilt für jede Fahrzeugklasse eine um 10 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeit.

Busse

Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt) [km/h]

Speed 50

Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Speed 80

Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ohne festes Bankett oder mit schmalem festen Bankett (<1,5 m)

  • 80 km/h für Busse, die für die Beförderung stehender Fahrgästen außerhalb geschlossener Ortschaften zugelassen sind
  • 80 km/h für Schulbusse

Speed 90

Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit festem Bankett (>1,5 m) oder mit zwei Richtungsfahrbahnen

  • 80 km/h für Busse, die für die Beförderung stehender Fahrgästen außerhalb geschlossener Ortschaften zugelassen sind
  • 80 km/h für Schulbusse

Speed 100

Autobahnen/Schnellstraßen

  • 80 km/h für Busse, die für die Beförderung stehender Fahrgästen außerhalb geschlossener Ortschaften zugelassen sind
  • 90 km/h für Schulbusse