Dem öffentlichen Verkehr und Taxis vorbehaltene Fahrstreifen sind entsprechend beschildert.
Radfahrer dürfen vorbehaltene Fahrstreifen benutzen, sofern diese entsprechend beschildert sind.

Andere Fahrzeuge dürfen vorbehaltene Fahrstreifen in folgenden Fällen benutzen (außer wenn sie dafür eine durchgezogene Linie überqueren müssten):