Blutalkoholgrenzwerte [g/l]

0,5 g/l

Fahrer allgemein

0,2 g/l

Fahranfänger (im Besitz des Führerscheins mindestens (a) drei Jahre oder (b) mindestens zwei Jahre, sofern der Fahrer/die Fahrerin zusätzlich zu den 20 praktischen Fahrstunden mit einem Fahrlehrer/einer Fahrlehrerin mindestens 3000 km Fahrpraxis in Begleitung eines erfahrenen Fahrers/einer erfahrenen Fahrerin über mindestens zwei Jahre erworben hat, bevor er/sie die Führerscheinprüfung gemacht hat)

0,5 g/l

Berufskraftfahrer (für Busfahrer beträgt der Grenzwert 0,2 g/l)