• Verbotene Fahrstreifen werden durch ein rotes Licht in Form eines Kreuzes über der Fahrbahn angezeigt.
  • Radfahrstreifen, die mit einer durchgezogenen Linie abgetrennt sind, sind für andere Fahrzeuge verboten.
  • Auf Schnellstraßen mit drei oder mehr Fahrstreifen in einer Richtung dürfen Lastkraftwagen oder Kombinationen mit Anhängern, die insgesamt länger als 7 m sind, nur die beiden rechten Fahrstreifen benutzen.