Blutalkoholgrenzwerte [g/l]

0,5 g/l

Fahrer allgemein Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis.

0,2 g/l

Fahranfänger Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis.

0,5 g/l

Berufskraftfahrer Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis.